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E. Fisseler an Wirtschaftsministerium BW |
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Da Eckhard Fisseler auf www.warum-krank.de voll für die Neue Medizin einsteht, kann sicher auch sein folgendes Schreiben in ein öffentliches Forum eingestellt werden. Viele Grüße, Jürgen
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Hallo Freunde,
erst jetzt bekam ich diesen Vorgang von Werner Hanne, aber die Zeit hebt Unrecht nicht auf.
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MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG
UND KUNST BADEN-WÜRTTEMBERG
Durchwahl (071 1)27«)-3193 Name: Dr. Buhlmann, Aktenzeichen 33-780.9/113
Herrn
Werner Hanne, Schimmelreiterweg 79, 70567 Stuttgart
25. Oktober 2004
Sehr geehrter Herr Hanne,
Herr Minister Professor Dr. Frankenberg hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 1.10.2004 zu beantworten.
Die Möglichkeiten der Einflussnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die Entscheidung des Habilitationsausschusses und der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen über die Habilitationsleistung von Herrn Dr. Hamer werden durch die gesetzlichen Vorgaben bestimmt und begrenzt. Nach § 124 Abs. 1 Universitätsgesetz übt das Wissenschaftsministerium die Rechtsaufsicht über die Universitäten aus. Dies bedeutet, dass das Ministerium auf eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Hochschulhandelns be schränkt ist.
Die inhaltliche Beurteilung der Habilitationsleistung unternehmen der Habilitationsausschuss und die Medizinische Fakultät in eigener Zuständigkeit. Auch die Entscheidung, ob eine Veri fikationsprüfung im Rahmen des Habilitationsverfahrens durchzuführen ist oder nicht, obliegt dem Habilitationsausschuss, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen und der Verwaltungs gerichtshof Baden-Württemberg bereits im Jahr 1994 festgestellt haben Ein Anspruch auf eine öffentliche Verifikationsprüfung besteht nicht.
Die bisherige Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dr. Hamer entspricht der Habilitationsordnung der Universität Tübingen und ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schrade
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dazu meine Frage an den Minister vom 16.08.2006
Eckhard Fisseler, Am Mühlenberg 2, 34587 Felsberg
Herrn
Minister Professor Dr. Frankenberg
Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Postfach 103453
70029 Stuttgart
Felsberg, 16.08.2006
AZ: 33-780.9/113, Name: Dr. Buhlmann
Sehr geehrter Herr Minister,
n einem weiter zurückliegenden Schriftwechsel ließen Sie durch Ihren sehr geehrten Herrn Hartmut Schrade Herrn Werner Hanne, einem Mitglied unseres Freundeskreises, mitteilen, dass Sie nach § 124 Abs.1 Universitätsgesetz die Rechtsaufsicht über die Universitäten ausüben.
Die Universität Tübingen wurde von einem ordentlichen Gericht dazu verurteilt, das Habilitationsverfahren des Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer durchzuführen. Dabei geht es nicht um die inhaltliche Beurteilung, sonder um das Verfahren an sich.
Als ein ehemals langjähriger Handelsrichter interessiert es mich sehr, wie Sie die Aussage Ihres Herrn Schrade, die Haltung der Universität Tübingen sei rechtlich nicht zu beanstanden, mit der gesetzlichen Vorgabe einer Rechtsaufsicht in Einklang bringen, wenn ein Gerichtsurteil ignoriert wurde.
Wir Handelsrichter empfinden ein derartiges Verhalten als Rechtsbeugung, aber auch als Beleidigung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit. Wenn ein klares Urteil, das ein Deutsches Gericht in freier Entscheidung getroffen hat, von einer öffentlichen Institution, wie es die Universität ist, einfach nicht beachtet wird und die zuständige Rechtsaufsicht untätig bleibt, nähern wir uns der Anarchie.
Für Ihre Bemühungen um Beantwortung dieser Frage danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
(E. Fisseler)
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Mit freundlichem Gruß
Eckhard K. Fisseler
www.warum-krank.de
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